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Fürgeding(e), Für, Vorge-

Wörterbuch:
Link zum PDF: Band 3, Spalte 1728
Wortart: Substantiv
Genus: Neutrum
Kompositum zu: -ding(e)
Bedeutungen
1
im voraus getroffene Abmachung, vereinbarter Vertrag
mit den partheyen kainerlay fuerwort oder vorgeding machen Passau PA48.567378, 13.431710, 1536 Wüst Policey 256 Wüst, Wolfgang: Die „gute“ Policey im Bayerischen Reichskreis und in der Oberpfalz, Berlin 2004.
2
im voraus zu leistende Gebühr, Abgabe
wie die vier Holzmaister zum furgeding gar aufgenomen vnndt bestätt worden 1565 Stadtarch. Rosenhm GRE 9, 117 (Kammerrechnung) Stadtarchiv Rosenheim
3
im voraus vereinbarte Arbeitsleistung, Lohn dafür
3a
Arbeitsleistung
Aufgab Auf allerlay fürgeding vnd Nacharbaiten 1613 MHStA HR II, Fasz.1, fol.173r Hauptstaatsarchiv München
3b
Lohn dafür
Wenn sich ein werchman … eins werch underwint ze taglon oder ze fuͤrding 2.H.14.Jh. Stadtr.Mchn (Dirr) 533,13-15 Denkmäler des Münchner Stadtrechts, 1.Bd (2 Tle) 1158-1403, bearb. und eingeleitet von Pius Dirr, München 1934-36.
  • Schmeller I,519, 745 Schmeller, Johann Andreas: Bayerisches Wörterbuch, bearb. von G. Karl Frommann, 2 Bde, München 21872-77 (Neudr. Aalen 1961, München 1985).

    *1785 Tirschenreuth, †1852 München; Prof. für dt. Sprache, Kustos der Bayerischen Staatsbibliothek
  • WBÖ V,82 Wörterbuch der bairischen Mundarten in Österreich, hg. im Auftrag der Österreichischen Akademie der Wissenschaften, Wien/Graz/Köln 1970ff.
verfasst von: A.S.H.