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Gerichtsbrief

Wörterbuch:
Link zum PDF: Band 3, Spalte 355
Wortart: Substantiv
Genus: Maskulinum
Kompositum zu: Brief1
Bedeutung
Gerichtsurkunde
Der urtail gert der egenant Heugadem [PN] eins gerihtsbriefs Burglengenfeld BUL49.2071077, 12.03996, 1396 Runtingerb. III,110 Bastian, Franz: Das Runtingerbuch 1383-1407 und verwandtes Material zum Regensburger-Südostdeutschen Handel und Münzwesen, 3 Bde, Regensburg 1935-44.
haben sie GerichtsBrieff darumb/ so soll der vorgehn/ der die ältern Brieff hat Landr.1616 (Günter) 60 Landrecht, Policey- Gerichts- Malefitz- und andere Ordnungen Der Fürstenthumben Obern und Nidern Bayrn, München 1616.
  • WBÖ III,947 Wörterbuch der bairischen Mundarten in Österreich, hg. im Auftrag der Österreichischen Akademie der Wissenschaften, Wien/Graz/Köln 1970ff.
  • Schwäb.Wb. III,412 Schwäbisches Wörterbuch, bearb. von Hermann Fischer (Bd 6 von Wilhelm Pfleiderer), 6 Bde, Tübingen 1904-36.
  • DWB IV,1,1,3657 Grimm, Jacob und Wilhelm Grimm: Deutsches Wörterbuch, 16 Bde, Leipzig 1854-1954 (Nachdr. München 1984).
  • Frühnhd.Wb. VI,1092f. Frühneuhochdeutsches Wörterbuch, hg. von Ulrich Goebel und Oskar Reichmann, Berlin/New York 1989ff.
  • Lexer HWb. III,Nachtr. 196 Lexer, Matthias [v.]: Mittelhochdeutsches Handwörterbuch, 3 Bde, Leipzig 1872-78 (Neudr. Leipzig 1965).
verfasst von: E.F.