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Mautbollette

Wörterbuch:
Link zum PDF: Band 2, Spalte 1636
Wortart: Substantiv
Genus: Femininum
Kompositum zu: Bollette
Bedeutung
Zollbescheinigung
Mautpolett’n „Beleg für bezahlte Zollgebühr“ Oberpfalz, Braun Gr.Wb. 468 Braun, Hermann: Großes Wörterbuch der Mundarten des Sechsämter-, Stift- und Egerlandes, Marktredwitz 1981ff.

*1909 Fleißen/Böhmen, †2005 Marktredwitz; Dr.phil, Oberstudienrat
auff der erthailten Mautt-Polliten angemörkt Zollord. von Churfürst Carl Albrecht a. 1733 A2r Von Gottes Gnaden Wür Carl Albrecht, in Ob- und Nidern Bayrn, auch der Obern-Pfaltz Hertzog, Pfaltz-Graf bey Rhein, deß Heil. Röm. Reichs Ertz-Truchseß und Chur-Fürst … Entbiethen Unsern Hoff-Rath, Hoff-Cammer … Unsern Gnädigsten Grueß und Gnad und geben denenselben hiemit zuvernemmen. Wasgestalten Wür Uns zwar allerdings Gnädigist versehen, Sie samentlich-sonderheitlichen aber unsere Mautt- Zoll- und Landschafftliche Auffschlags-Beambte ingleichen alle sowohl Inn- als Außländigsche Kaff- Handls- und Fuhrleuth, o.O. [1733].
  • Schmeller I,387 Schmeller, Johann Andreas: Bayerisches Wörterbuch, bearb. von G. Karl Frommann, 2 Bde, München 21872-77 (Neudr. Aalen 1961, München 1985).

    *1785 Tirschenreuth, †1852 München; Prof. für dt. Sprache, Kustos der Bayerischen Staatsbibliothek
verfasst von: A.R.R.