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allgemein

Wörterbuch:
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Wortart: Adjektiv
Wortfamilie: allgemein
Bedeutung
nicht gesondert geladen
Hochzeit/Ehestand (z.B. ledig, verheiratet)Einstufung (tauglich, nützlich, wichtig, persönliche Bewertung)
Ries
die allgemeine Gäscht Ries, Höpfner 19 103 Höpfner, Karl: Von der "Deef/Däf" zur "Leicht". Alte Rieser Lebensformen, in: Nordschwaben 2, S. 103-107, 19. Teil, Aalen, 1988
Auf einer Hochzeit wurden früher die Gäste unterteilt in solche, denen das Brautpaar das Essen bezahlte (geladene Verwandte, Paten, Nachbarn, der Pfarrer, der Lehrer), und in solche, die es selbst bezahlen mussten, die allgemeinen Hochzeitsgäste. Als allgemeiner Hochzeitsgast war es üblich, seine Zeche selbst zu bezahlen. Der Preis dafür wurde vom Gastwirt im Voraus festgelegt. Den allgemeinen Gast lud nicht das Brautpaar selbst ein, sondern lediglich der Hochzeitslader in Begleitung des Bräutigams oder bei dessen Verhinderung in Begleitung eines männlichen Vertreters. (vgl. Höpfner, Karl, 19. Teil, 103)
  • Schwäb.Wb. VI 1505 Fischer, Hermann: Schwäbisches Wörterbuch. 6 Bände, Tübingen, 1904-1936
verfasst von: BS