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Abteiding

Wörterbuch:
Link zum PDF: Band 3, Spalte 1465
Wortart: Substantiv
Genus: Neutrum
Kompositum zu: Teiding
Bedeutung
Vergleich, Absprache
Umb abtäding mit dem gericht 1343 Stadtr.Mchn (Auer) 164 Das Stadtrecht von München, hg. von Franz Auer, München 1840 (Neudr. Aalen 1969).
  • WBÖ IV,1331 Wörterbuch der bairischen Mundarten in Österreich, hg. im Auftrag der Österreichischen Akademie der Wissenschaften, Wien/Graz/Köln 1970ff.
verfasst von: A.S.H.

abteidingen

Wörterbuch:
Link zum PDF: Band 3, Spalte 1467
Wortart: Verb
Kompositum zu: teidingen
Bedeutungen
1
durch Vereinbarung od. gerichtlich abgewinnen
wann einer einen Wandel [Geldstrafe] abtaidingt mit einem armen Mann Wasserburg WS48.0615171, 12.220026, 1470 BLH VII,253 Baierische Landtags-Handlungen in den Jahren 1429 bis 1513, 18 Bde, München 1803-05.
2
sich vergleichen, absprechen
Chain hantwerch sol abtaidigen mit dem richter umb der stat gesetzt 2.H.14.Jh. Stadtr.Mchn (Dirr) 533,19f. Denkmäler des Münchner Stadtrechts, 1.Bd (2 Tle) 1158-1403, bearb. und eingeleitet von Pius Dirr, München 1934-36.
3
sich versöhnen, Frieden schließen
das si mit den veinten umb dhein [kein] gelt nicht abteydingen sullen 1388 Knapp Rgbg.Gerichtsverf. 121 Knapp, Hermann: Alt-Regensburgs Gerichtsverfassung, Strafverfahren und Strafrecht bis zur Carolina. Nach urkundlichen Quellen dargestellt, Berlin 1914.
4
sich auf eine Vereinbarung einlassen
sich nit abthädigen lassen, auf ain ander mal herwider zekhomen München M48.139686, 11.578889, 1488 Stadtarch. Mchn Zim. 52, fol.62r (Eidb.) Stadtarchiv München
  • Schmeller I,585 Schmeller, Johann Andreas: Bayerisches Wörterbuch, bearb. von G. Karl Frommann, 2 Bde, München 21872-77 (Neudr. Aalen 1961, München 1985).

    *1785 Tirschenreuth, †1852 München; Prof. für dt. Sprache, Kustos der Bayerischen Staatsbibliothek
  • WBÖ IV,1342f. Wörterbuch der bairischen Mundarten in Österreich, hg. im Auftrag der Österreichischen Akademie der Wissenschaften, Wien/Graz/Köln 1970ff.
verfasst von: A.S.H.