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Abwander, Abwender

Wörterbuch:
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Wortart: Substantiv
Genus: Maskulinum
Wortfamilie: abwinden1
Bedeutung
Randstreifen an der Schmalseite des (eigenen oder anstoßenden) Ackers, auf dem der Pflug gewendet wird
Acker-, Getreidebau
Meitingen WER48.55, 10.85, DON vielfach, NÖ vielfach, DLG vielfach
„so pflügte man einen Streifen am Ende des Ackers quer zur gwand, den āwandr, Höchstädt DLG48.6114313, 10.5670984, Stirnweiß 215 Stirnweiß, Werner R.: Sprache, Sitte und Brauch einer schwäbischen Ackerbürgerstadt des mittleren Donaugebietes um die Jahrhundertwende (Inaugural-Dissertation), Höchstädt, 1975
„Keinen āwandr brauchte der zu pflügen, der das au̜sgwandre̜χd... besaß“, Höchstädt DLG48.6114313, 10.5670984, Stirnweiß 215 Stirnweiß, Werner R.: Sprache, Sitte und Brauch einer schwäbischen Ackerbürgerstadt des mittleren Donaugebietes um die Jahrhundertwende (Inaugural-Dissertation), Höchstädt, 1975
āwandǝr „Streifen, der nicht angebaut wurde“, Bergheim DLG48.6356396, 10.4603218, SBS 12 K 23 König, Werner (Hg.): Sprachatlas von Bayerisch-Schwaben. Bearbeitet von Manfred Renn. Band 12: Wortgeographie V, Heidelberg, 2006
āwandr „wenn kein Weg zwischen den Äckern war, dort durfte man den Pflug umkehren“, Nördlingen 48.8516578, 10.4885873, SBS 12 K 23 König, Werner (Hg.): Sprachatlas von Bayerisch-Schwaben. Bearbeitet von Manfred Renn. Band 12: Wortgeographie V, Heidelberg, 2006
Wenn zwei Felder so aneinander grenzten, dass am Feldende der Pflug nicht gewendet werden konnte, ohne dass man das Nachbargrundstück befuhr, so war man gezwungen auf der eigenen Ackerfläche zu wenden. Zum Abschluss des Pflügens wurde die Fläche, auf der man gewendet hatte, quer zum übrigen Furchenverlauf gepflügt. Durch ein spezielles Recht konnte es dem Bauern jedoch gestattet sein, auf dem Nachbargrundstück zu wenden. Er durfte lediglich auf dem Nachbargrundstück keinen Schaden anrichten, was aber häufig nicht zu vermeiden war. Deshalb kam es immer wieder zu Streitigkeiten zwischen den Feldnachbarn.
verfasst von: BS