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Pfandschaft

Wörterbuch:
Link zum PDF: Band 2, Spalte 469
Wortart: Substantiv
Genus: Femininum
Bedeutungen
1
verpfändetes Gut, Pfand
daz ver Chvͤnegunt … sich hat verzigen [verzichtet hat] an dem Hove ze vlmsdorf eigenschefte [Eigentümerrecht] vnd phantschefte Parsberg PAR49.1599033, 11.7188275, 1277 Corp.Urk. I,294,28f. Corpus der Altdeutschen Originalurkunden bis zum Jahre 1300, begr. von Friedrich Wilhelm, 6 Bde, Lahr 1932-86.
es sey um Eigen, Lehen, Gilt oder Pfandschafft Straubing SR48.877718, 12.579576, 1461 BLH VI,15 Baierische Landtags-Handlungen in den Jahren 1429 bis 1513, 18 Bde, München 1803-05.
Wo zween óder mehr zu krieg kommen/ umb pfandtschafft/ die inen mit den Rechten eingeantwortet seind Landr.1616 (Günter) 60 Das Bayerische Landrecht von 1616 (nur IV.Teilgesetz, „Landrecht der Fürstenthumben Ober‑ und Nidern Bayrn“, privatrechliche Partien), hg. von Helmut Günter, München 1969.
2
Verpfändung
der hat dann auf den selben pfanten, swen sich die pfant abgedienent … seinew recht ze pfantschaft erlangt 1347 Stadtr.Mchn (Dirr) 529,25-27 Denkmäler des Münchner Stadtrechts, 1.Bd (2 Tle) 1158-1403, bearb. und eingeleitet von Pius Dirr, München 1934-36.
Mhd. pfantschaft stf., Abl. von Pfand.
  • Schwäb.Wb. I,1009 Schwäbisches Wörterbuch, bearb. von Hermann Fischer (Bd 6 von Wilhelm Pfleiderer), 6 Bde, Tübingen 1904-36.
  • Schw.Id. V,1146 Schweizerisches Idiotikon. Wörterbuch der schweizerdeutschen Sprache, Frauenfeld 1881ff.
  • DWB VII,1611f. Grimm, Jacob und Wilhelm Grimm: Deutsches Wörterbuch, 16 Bde, Leipzig 1854-1954 (Nachdr. München 1984).
  • Frühnhd.Wb. IV,49f. Frühneuhochdeutsches Wörterbuch, hg. von Ulrich Goebel und Oskar Reichmann, Berlin/New York 1989ff.
  • Lexer HWb. II,228 Lexer, Matthias [v.]: Mittelhochdeutsches Handwörterbuch, 3 Bde, Leipzig 1872-78 (Neudr. Leipzig 1965).
  • WMU 1377f. Wörterbuch der mittelhochdeutschen Urkundensprache auf der Grundlage der altdeutschen Originalurkunden bis zum Jahr 1300, Berlin 1986ff.
verfasst von: J.D.