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Dieser Artikel wurde automatisch auf Basis redaktionell erarbeiteter Daten erstellt. Die vorgestellten Bedeutungen sind vorläufig, nicht hierarchisch geordnet und weitere Bedeutungsangaben können folgen.

Pfandschaub

Wörterbuch:
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Wortart: Substantiv
Wortfamilie: PfandSchaub
Bedeutungen
1
Verbotszeichen für den Schäfer
Tierhaltung, Wiese, Weide
a Pfandschab aufstelln Kammerstein RH49.292567, 10.971218 ↗
Pfandschaub stecken Untermichelbach AN49.065858, 10.469255 ↗
dea Pfandschāb „ist noch üblich, da Schafherde vorhanden“, Neustadt a.d.Aisch NEA49.579544, 10.613944 ↗
Pfandschab Langenzenn 49.493464, 10.794883 ↗ Regelsbach RH49.367883, 10.949563 ↗ Sack 49.502944, 11.016163 ↗ Thon N49.480293, 11.070867 ↗
Pfandschab „Siehe Beilage! (Ergänzung zu Fragebogen XXVIII, Frage 53: Der fränkische Pfandschaub. Wenn die Ernte eingebracht ist und wenn es in den Herbst hineingeht, dann taucht auf Feldern und Wiesen ein merkwürdiges Zeichen mit besonderer Häufigkeit auf: ein Strohwisch, der an eine kaum mannshohe Stange gebunden ist. Durch ganz Deutschland ist dieses Zeichen bekannt, zumeist in der beschriebenen Form, manchmal aber ist (etwa in der Gegend um München) der Strohwisch auch quer auf die Stange gesetzt, daß ein lateinisches T oder gar eine Art Kranz entsteht. Je nach der Gegend hat er verschiedene Namen, in einem Gebiet heißt er nur Wisch oder Strohwisch, im anderen aber Hagewisch oder Baumwisch, auch Hegebusch, Baumschaub, Pfandbutzen oder ähnlich. Im Fränkischen nennt man ihn "Pfandschab" oder "Pfandscheib", was offenbar aus Pfandschaub verderbt ist; denn ein solches Bündel Stroh ist ein "Schaub". Volksrecht aus dem Jahre 750: Die Beisätze, die auf Hege, Bann oder Pfand weisen, zeigen an, was für eine Bewandtnis es mit dem Strohschaub hat, darüber sagt die sog. "Lex Baiuwariorum", das Volksrecht der Bayern, das um das Jahr 750 n. Chr, also schon vor Karl dem Großen aufgezeichnet wurde: "Wer aber ein Zeichen, das man gemäß alter Sitte (secundum morem antiquum) zur Abwehr setzt, um einen unrechten Weg zu verschließen, oder um Weideland zu sichern oder zu roden, welches Zeichen wir Strohwisch (wifa) nennen, wegnimmt oder zu Unrecht zerschneidet, büße es mit 1 Schilling." Wenn damals vor rund 1200 Jahren, wo 1 Schilling eine Menge Geld war, schon geschrieben wurde, daß man den Pfandschaub "gemäß alter Sitte" setzt, so muß er schon in vorgeschichtlicher Zeit verwendet worden sein. Er ist in der Tat das allerälteste Rechtszeichen. Von keinem anderen Rechtsmal haben wir eine solche Nachricht. Und mit eben diesem einfachen Zeichen verbietet heute noch der Bauer, wie ehedem sein Vorfahre das unerlaubte Befahren seines Weges oder das unbefugte Betreten oder Beweiden seines Grundstückes. Er hegt und bannt damit seinen Grund und Boden, daher die Namen Hegewisch und Bannschaub. Wer aber diese Hege und diesen Bann bricht, muß ein Pfand geben, daher der Name Pfandschaub. Wenn man nun wissen will, wie der Pfandschaub zum Stammesvater vieler weiterer Rechtsmale werden konnte, so muß man im Sinne des alten Rechts und seiner sprachlichen Begriffe überlegen, was dieses Hegen und Bannen bedeutete. Dem Bauern gehört der Weg oder das Grundstück. Er hat damit das "Recht" darüber oder, wie man früher sagte, die "Freiheit" darüber. Wenn er das Betreten dieses seines Eigentums durch den Pfandschaub verbietet und damit sein Eigen schützt, so stellt er es unter einen besonderen "Frieden". "Freiheit" und "Frieden" gang und gäbe. Im alten Reich waren die Begriffe "Freiheit und Frieden" gang und gäbe. Man sprach von Domfreiheit (1) und Domfrieden, wobei freilich in Domfreiheit und Burgfreiheit auch noch der Begriff "Freiung" im Sinne eines Asylrechtes (2) steckt, wonach ein Übeltäter in einer solchen Freiung eine bestimmte Frist unangetastet freies Asyl genoß, wenn er dorthin flüchtete. Die Begriffe Freiheit und Frieden hängen eng zusammen, auch sprachlich. So heißt in Oberbayern der Friedhof heute noch manchmal Freithof. Er gilt in diesem Falle als ein mit einem besonderen Recht versehener eingefriedigter Hof. Wir kennen überdies heute noch den Begriff Hausrecht und sprechen noch von einem Hausfriedensbruch. Das alte Recht kannte eine ganze Reihe besonderer Rechte oder "Freiheiten", die verliehen wurden, vor allem solche, die einen "Markt" bedeuteten, so das Marktrecht selbst, das Privileg auf einem Wochenmarkt, das Schankrecht für ein Wirtshaus, das Hebergsrecht für ein Gasthasu, das Postregal, das vom König verliehene Postrecht und ähnliche. Heute Weinhäcker und Backe. Nun ist es nicht mehr schwer, das Auftreten des Strohwisches in seinen vielen Verwendungsarten in früherer Zeit und noch heute zu erklären. Mit ihm sperrt der Weinhäcker vor der Lese den Weinberg (3), mit ihm als "Bake" bezeichnet der Fischer seine Fanggründe und seine ausgelegten Netze und Reusen, mit ihm wird der junge Wald als "Bannwald" bezeichnet (4) und vor dem Betreten geschützt. In der Oberpfalz warnt ein Stohwisch vor der Gefahr, wenn ein Dach gedeckt wird (5). Noch in den Jahren 1939-45 diente er bei Einquartierungen als Zeichen, daß das Quartier einem besonderen Recht unterstand. Wer im Herbst einen Obstbaum an der Landstraße ersteigert, hängt einen Strohwisch daran zum Zeichen, daß ihm nun das Obst gehört, und kein anderer den Baum abernten darf (6). Noch heute wird Pferden, die zum Pferdemarkt geführt werden, Stroh in den Schwanz geflochten, damit man sieht, daß sie verkäuflich sind (7). In manchen Gegenden, so um Kronach, Bamberg oder auf dem Lechfeld, wird anstelle des Pfandschaubs ein leichtes Holz verwendet, das aber trotzdem als Strohwisch oder Wisch bezeichnet wird. Um einen Weg zu sperren, benutzen wir heute eine rote Fahne oder eine Tafel mit der Aufschrift "Verbotener Weg", die wir wegen ihrer Form als eine Art Fahne ansehen müssen. Damit können wir eine Entwicklungsreihe Pfanschaub-Kreuz-Fahne erschließen, die uns mit einem Schlag manche Rätsel löst. Diese ganze Reihe finden wir z.B. schon beim Dachdeckerzeichen. In Pilsen und Prag hängt ein leichtes Holzkreuz an der Stange, die an die Hauswand gelehnt wird. In anderen Orten hängt an dieser Stange eine Blechtafel mit dem Namen der Dachdeckerfirma, das ist dann die Fahnenform (8). Am Main und Rhein kündigt auch heute noch manchmal der Häcker durch einen Strohwisch and, daß in seiner Heckenwirtschaft der "Neue" ausgeschenkt wird. Anstelle des Wisches wird auch noch ein geflochtener Strohkranz verwendet. Daraus entwickelte sich mit Einschluß der Fahnenform mit der Zeit das altbekannte Wirtshausschild. In den Weindörfern um Wien wird das Ausschenken des Neuen durch einen Buschen aus Laub-, Fichten- oder Föhrenzweigen angezeigt. Dieselben Zeichen verwendet der Bierbrauer in der Oberpfalz, wenn er ankündigen will, daß in seinem Bierkeller ausgeschenkt wird. Die letztgenannten Beispiele zeigen, daß der Strohwisch auch durch Fichten- oder Föhrenbuschen ersetzt werden kann. Quellenangabe: Verfasser unbekannt, weil nicht angegeben. Zeitung: Der Ausblick, Nr. 1 vom 14.V.1951. Fußnoten: (1) Domfreiheit = heute noch gebraucht, z.B. in Heilsbronn um dan Münster vermißt man die Domfreiheit, weshalb man nirgends ein vollkommenes Bild des Münsters knipsen kann. (2) Freiung im Sinne eines Asylrechtes, gerade in Mittelfranken ist Freiung und Freistatt noch ein Begriff. z.B. Frankendorf bei Schillingsfürst, Freiung entstanden, damit der Fürst von Hohnlohne eine Residenzstadt erhalte. Jedermann konnte sich ansiedeln, wenn er kein todeswürdiges Verbrechen begangen hatte. Man spricht dort noch Rotwelsch oder Jenisch. (Wollen Sie darüber Bericht?) Freiung auf der Nürnberger Burg, wer sich dorthin flüchten konnte, blieb straffrei und konnte sich dort ansiedeln, wenn er kein toteswürdiges Verbrechen begangen hatte. Das gilt auch in Langfurth, Lk. Dinkelsbühl, Ohrenbrunn, Lk. Dinkelsbühl, Flochberg bei Bopfingen in Württemberg, wo der Fürst von Oettingen-Wallerstein ähnliches plante wie Hohenlohe, u.a. (3) Mit dem Pfandschau auf der Stange wird hier heute noch abgesperrt, ebenso in Weinbaugebieren, so am Main oder um Windsheim. (4) Im Wald heute noch, auch um Heilsbronn. (5) Beim Dachdenken auf den Dörfern um Heilsbronn heute noch. (6) Bei der Obsternte hierum heute noch. (7) Pferdemärkte gibt es in Franken nicht mehr, aber noch vor etlichen Jahren war den Pferden Stroh in den Schwanz geflochten. (8) Die Blechtafel ist jetzt Brauch, aber auch der warnende Strohwisch oder die rote Fahne. // Dr. Funk-Nürnberg in einem Vortrag im Rahmen des Volksbildungswerkes in Nürnberg am 5.4.1952: Was bedeutet eine Stand mit einem Strohwisch, die auf einem Feldrain steht? Der Strohwisch oder "Pfandschaub", wie er in verschiedenen Gegenden genannt wird, ist eines der ältesten Rechtsmäler aus frühesten Zeiten, die sich bis auf den heutigen Tag erhalten haben, und noch über all in Deutschland und darüber hinaus zu finden sind. Der Pfandschaub und andere Rechtszeichen gehen auf den Speer der Stammeshäuptlinge zurück, mit dem in Urzeiten erobertes Land in Besitz genommen wurde. Dieser Häuptlingsspeer, mit einem Strohwisch oder einem Roßschweif besonders gekennzeichnet, wirkt heute noch in der Form eines Strohwisches nach. // Klosterverwalteramt Heilsbronn Tome 28,307 r. 1665: Gesperrte Wege, Wiesen und Felder werden durch einen Strohbüschel, den Pfandschaub gekennzeichnet. // Zusatz von Adolf Traunfelder: Die Strohwische = Pfandschab oder Pfandschaub, werden heute noch um Heilsbronn gesteckt, sowohl gegen Schafherden als aus anderen Gründen, s.o.“, Heilsbronn AN49.340057, 10.789607 ↗
Pfandschab „ja“, Wilhermsdorf 49.482048, 10.717551 ↗
a Pfandschab Hellmitzheim KT49.668965, 10.325463 ↗
pfandšāb „s. Anlage! Pfandwəiš, älter (Beleg), noch um 1920 hie und da "gesteckt", verbot das Weiden jeder Art von Vieh auf dem betr. Grundstück“, Bad Steben HO50.355733, 11.638561 ↗
2
Verbotszeichen für den Hirten
Pfandschahb „Pfandschahb (Verbotszeichen für Schäfer)“ [Bild, Zeichnung], Kammerstein RH49.292567, 10.971218 ↗
bfåndschab „nein - aber so: a schtrå&wisch als Strohbüschel zum Fußabstreifen vor der Haustüre und: bfåndschab als Verbotszeichen aus Stroh für Flurteile.“, Dietersheim NEA49.558027, 10.540180 ↗
3
Verbotszeichen für den Hirten (Strohbündel)
Pfandschahb „Pfandschahb (Verbotszeichen für Schäfer)“ [Bild, Zeichnung], Kammerstein RH49.292567, 10.971218 ↗
bfåndschab „nein - aber so: a schtrå&wisch als Strohbüschel zum Fußabstreifen vor der Haustüre und: bfåndschab als Verbotszeichen aus Stroh für Flurteile.“, Dietersheim NEA49.558027, 10.540180 ↗
Hinweis:
Dieser Artikel ist ein Platzhalter für dieses Stichwort, da es sich noch in Bearbeitung befindet und künftig in die BDO eingespeist wird.

Pfandschaub

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